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LG Aachen, 27.04.2023 - 9 O 412/21 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13
Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers
Auszug aus LG Aachen, 27.04.2023 - 9 O 412/21
Auf die Erfüllung der Hinweispflicht gemäß § 19 Abs. 5 VVG kommt es nicht an, wenn der Versicherungsnehmer - wie vorliegend - arglistig getäuscht hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2014, IV ZR 306/13, juris Rn. 9 ff.;… Prölls/Martin, VVG, 31. Auflage, § 19 Rn. 133). - BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog. …
Auszug aus LG Aachen, 27.04.2023 - 9 O 412/21
Weiterhin muss die arglistige Täuschung für die Willenserklärung des Versicherers kausal geworden sein (BGH, Versäumnisurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08 -, Rn. 19, juris). - OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 36/16
Haftung des Versicherungsvermittlers: Pflichtverletzungen im Rahmen der Beratung …
Auszug aus LG Aachen, 27.04.2023 - 9 O 412/21
Geht es dabei um einen beabsichtigten Versichererwechsel unter Kündigung des Vertrags beim bisherigen Mitbewerber in einem existentiell bedeutsamen Bereich, in dem Versicherungsschutz insbesondere wegen des Erfordernisses einer Gesundheitsprüfung nicht ohne weiteres erlangt werden kann, so sind die an den Vermittler gestellten Anforderungen an eine sachgerechte Aufklärung und Beratung besonders hoch (OLG Saarbrücken: Urteil vom 26.04.2017 - 5 U 36/16). - OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 4 U 41/13
Auszug aus LG Aachen, 27.04.2023 - 9 O 412/21
Hat der Versicherungsnehmer gewisse Umstände - auch Untersuchungen - stark verharmlost oder harmlosere Umstände als den verschwiegenen angegeben, so folgt daraus, dass er sich der Gefahrerheblichkeit tatsächlich bewusst war und das Verschweigen daher auf Arglist schließen lässt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 2014 - I-4 U 41/13, 4 U 41/13 -, juris Rn. 51, Prölls/Martin, VVG, 31. Auflage, § 22 Rn. 15 f.).